Häufige Fragen

In einem Gerichtsverfahren erhalten die Parteien eine Entscheidung, die von Rechtsanwälten und dem Gericht entschieden wird. Diese Entscheidung haben sie zu akzeptieren. In der Mediation dagegen führen die Medianten Ihre Lösung selbst herbei. Sie finden sich in Ihrer Lösung wieder und empfinden sie als fair.

Zudem beruht die Mediation im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren auf Freiwilligkeit.

In einem schiedsgerichtlichen Verfahren erhalten die Parteien von einem Dritten eine Entscheidung. Diese Entscheidung haben sie zu akzeptieren. In der Mediation dagegen führen die Medianten Ihre Lösung selbst herbei. Sie finden sich in Ihrer Lösung wieder und empfinden sie als fair.

Die gesetzliche Grundlage für das Mediationsverfahren bildet das Mediationsgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Wichtig ist, dass der Mediator keinesfalls rechtsberatend tätig ist, auch wenn er eine entsprechende juristische Ausbildung hat.

Grundsätzlich unterliegt das Honorar des Mediators keiner Gebührenordnung. Die Kosten richten sich nach Dauer, Umfang und Art des Mediationsverfahrens. Die Dauer eines Mediationsthemas lässt sich schwer vorhersagen. Das hängt von vielen Faktoren ab, von denen die meisten nicht im Vorfeld erfasst werden können.

Eine Untersuchung aus dem Jahr 2013 belegt, dass gut zwei Drittel der Befragten, die schon eine Mediation gemacht haben, mit dem Ergebnis zufrieden oder sogar sehr zufrieden waren.

Der Mediationsprozess ist absolut vertraulich. Der Mediator ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Damit die Neutralität des Mediators und die Vertrautheit des Mediationsprozesses zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird, verpflichten sich die Medianten, den Mediator nicht als Zeuge in einer gerichtlichen Auseinandersetzungen zu benennen.

Kern der Mediation ist ihr strukturiertes Verfahren? Der Mediator ist an der inhaltlichen Lösungsfindung nicht beteiligt. Diese finden die Medianten selbst. Insofern braucht der Mediator keine besondere Fachkenntnis in der jeweiligen Branche. In manchen Fällen kann es durchaus hilfreich und förderlich sein, wenn der Mediator einen Fachbezug hat.

Nein! Eine Mediatorin/ein Mediator braucht keine Juristin/kein Jurist zu sein. Die Mediation basiert auf deren spezifischen Prozess. Eine Mediation ist stets Ergebnis offen und frei in der Lösungsfindung. Deshalb können weit mehr Lösungsansätze verfolgt und unkonventionelle Lösungen gefunden werden als ein Jurist in einem juristischen Verfahren.

Die Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Das Verfahren kann von den Medianten  jederzeit ohne Begründung abgebrochen werden.

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